Seit dem Jahr 2001 und in der Folge 2005 werden weit reichende staatliche Fördermöglichkeiten geboten, die von der breiten Öffentlichkeit noch zu wenig zur Kenntnis genommen bzw. genutzt werden.
Mann, 30 Jahre alt, Ehefrau, 26 Jahre alt, 2 Kinder, 4 und 6 Jahre alt. Beide Eltern sind gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer. Sein Jahresbruttoeinkommen beträgt 30.000 €, ihres 18.000 €.
Er entschließt sich, 100 € mtl. in eine steuergeförderte Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) einzuzahlen, sie wird 50 € mtl. in einen ebensolchen Vertrag zahlen (Schlussalter: jeweils 67 Jahre).
Zusätzlich zahlen Beide Beiträge in die staatlich - insbesondere durch Zulagen geförderte – Riester-Rente ein. Für ihn ergibt sich mtl. 71,75 €, für sie 31,75 € (entspricht dem Minimum: 4 % vom Jahresbruttoeinkommen, jedoch noch verringert um staatliche Zulagen). Schlussalter: ebenfalls jeweils 67 Jahre.
Sehen Sie selbst, ob es sich lohnt: Download-Möglichkeit: PDF-Datei "Arbeitnehmer"
Mann, 38 Jahre alt, nicht verheiratet, keine Kinder; beruflich selbständig tätig; sozialversicherungsfrei; zu versteuerndes Einkommen: 80.000 €.
Er entschließt sich, 400 € mtl. in eine steuergeförderte Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) einzuzahlen (Schlussalter: 65 Jahre).
Sehen Sie selbst, ob es sich lohnt: Download-Möglichkeit: PDF-Datei "Selbständige"
Er zahlt neben seinen Beiträgen für das berufsständische Versorgungswerk 600 € mtl. in eine Basis-Rentenversicherung (auch Rürup-Rente genannt), sie zahlt – neben ihren Beiträgen für das berufsständische Versorgungswerk - 400 € mtl. in einen ebensolchen Vertrag (Schlussalter: jeweils 65 Jahre).
Sehen Sie selbst, ob es sich lohnt: Download-Möglichkeit: PDF-Datei "Freiberufler"
In der Regel sind Lohn- oder Gehaltserhöhung kein spannendes Thema. Eine Erhöhung, die sich spürbar positiv bei den Mitarbeitern bemerkbar macht, ist sehr teuer und wird dennoch vielfach nicht gewürdigt.
Firmen, die ihre besten MitarbeiterInnen binden wollen, schaffen deshalb Anreize über die Komponente Versorgungslohn.
Das funktioniert ganz einfach:
Das Unternehmen zahlt z.B. 50 € mtl. in eine betriebliche Direktversicherung zugunsten aller bzw. ausgewählter MitarbeiterInnen. Bei den MitarbeiterInnen kommen 50 € als Investition in eine spätere Rentenversorgung an. Während die 50 € für das Unternehmen eine Betriebsausgabe darstellt, können sich die MitarbeiterInnen diesen Betrag schon mal für die eigene, private Altersversorgung sparen.
Ein doppelter Vorteil!
Geschickt überlegt, spart der Chef auch noch Sozialversicherungsbeiträge auf diese Zuwendungen.
| Muster GmbH | = Vertragsinhaber |
| Muster-Mitarbeiter | = begünstigte Person, 35 Jahre alt; Schlussalter
zur Direktversicherung: 67. Lebensjahr
(Schlussalter). Jahresbruttoeinkommen: 30.000 € |
Aus mtl. 50 € Beitragszahlung werden mtl. 205 € lebenslange Rente. Das entspricht einer Vervierfachung des mtl. Beitrages. Dem gegenüber steht eine Kapitalleistung von 40.600 €, also rund 135 % eines kompletten Jahresbruttoeinkommens, das dieser Mitarbeiter "geschenkt" bekommt. *)
*) Hinweis:
Für die Musterberechnung zur Arbeitgeber finanzierten Direktversicherungen wurde der Tarif SR
der Volkswohl Bund Versicherung zugrunde gelegt, Beginn: 01.10.2008. Angenommene Durchschnittsverzinsung
p.a.: 5 %. Die Rentenleistungen aus betrieblichen Altersvorsorgeverträgen stellen zu 100 % zu
versteuerndes Einkommen dar. Darüber hinaus besteht Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Neues Highlight:
Wussten Sie, dass Sie als Arbeitgeber ihren Minijoblern Überstunden mit einer Direktversicherung
abgelten können, ohne in die Sozialversicherungspflicht
zu kommen.
Seit dem Jahr 2001 hat jede Arbeitnehmerin/ jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Lohn- bzw. Gehaltsanteile in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren. Diese Beitragsinvestition fließt direkt aus dem Bruttoeinkommen, d.h., unversteuert und grundsätzlich auch, ohne darauf Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Schauen Sie sich am Beispiel an, wie Sie eine Förderquote von über 50 % erreichen können.
Sehen Sie selbst, ob es sich lohnt:
Download-Möglichkeit: PDF-Datei "Gehaltsumwandlung"
Susanne Richter - Versicherungsmaklerin Friedrichstr. 95 - 10117 Berlin